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Der Erblasser hat ein Testament verfasst und seinen Sohn und seine Frau darin jeweils zur Hälfte als Erbin eingesetzt. Dies entspricht nach übereinstimmender Auffassung von Sohn und Mutter nicht dem vom Vater gewollten. Wenn nun bei der Verteilung des Erbes sich die Parteien einig sind dass der Sohn wesentlich mehr Vermögensgegenstände erhält als es seiner Erbquote entspricht, ist dann der Besteuerung des Erbfalls nach dem Vater diese Verteilung zu Grunde zu legen oder handelt es sich um eine Schenkung der Mutter an ihren Sohn?
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