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Steuerberater A hat 50 % Anteile an der Sozietät und erbt die weiteren 50%. Hierfür nimmt er die Begünstigung von 85% in Anspruch. Nach 2 Jahren möchte er von der Bilanzierung zur EÜR übergehen. Es entsteht ein hoher Übergangsverlust durch den Wegfall der Forderungen und teilfertigen Arbeiten. Möglicher Wegfall der Begünstigung?
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