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Unser Mandant ist 100% Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und möchte 50% der Anteile an seine Tochter unentgeltlich übertragen. Die Tochter ist Prokuristin. Gegenstand der GmbH ist der Erwerb, die Projektierung und die Vermarktung von Grundstücken, die Übertragung baugewerblicher Dienstleistungen auf andere Unternehmen, die Vermittlung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Der gemeine Wert der GmbH beträgt ca. 8.400.000,00 €. Zum Vermögen der GmbH gehört zur Zeit ein Gebäude, welches zwar verkauft werden soll, mangels Käufer derzeit aber an einen Dritten vermietet wird. Der gemeine Wert dieser Immobilie beträgt ca. 7.500.000,00 €. Die Immobilie wird im Umlaufvermögen bilanziert. Der Gemeine Wert des Bestands an Zahlungsmittel etc. abzüglich der Schulden beträgt ca. - 10.000.000,00 €. Handelt es sich bei der Immobilie um Verwaltungsvermögen? Wenn ja: Können die verschiedenen Verwaltungsvermögen miteinander verrechnet werden, sodass sich insgesamt kein Verwaltungsvermögen ergibt? Oder bleibt das negative Verwaltungsvermögen gem. § 13b Abs. 2 Nr. 4a ErbstG außer acht und ist das Verwaltungsvermögen damit größer als 50% ?
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