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Meine Mandanten habe 2008 einen Betrieb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von Vater auf Sohn übertragen. Der Sohn hat sich im Schenkungsvertrag verpflichtet, eine Versorgungsrente in Höhe von 2.000 € monatlich zu bezahlen. Der Sohn will den Betrieb nun verkaufen. Der Vater überlegt daher zukünftig auf die Rente zu verzichten. Ist der Verzicht auf die Rente eine steuerpflichtige Schenkung des Vaters an den Sohn in Höhe des jetzigen Rentenbarwertes? Hat der Verzicht eine Auswirkung auf die Abziehbarkeit der bisher bezahlten Beträge als Sonderausgaben, da die Rente nicht mehr lebenslang bezahlt wird? Ich gehe davon aus, dass eine Ablösung der Rentenverpflichtung in angemessener Höhe sowohl ertragsteuerlich als auch schenkungssteuerlich unproblematisch ist. Ist das korrekt? 4. Wie ermittelt man die angemessene Höhe einer Ablösezahlung?
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