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V und M sind an der B GmbH zu je 40% beteiligt, S zu 20%. Zum 01.01.2015 soll im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge die Übertragung der GmbH-Anteile an S erfolgen. Zum Ende des Jahres 2014 soll eine disquotale Gewinnausschüttung erfolgen, die nur an V und M fließen soll. Inwieweit ist diese Ausschüttung steuerlich anerkannt möglich? Ergeben sich schenkungssteuerliche Auswirkungen in Bezug auf die inkongruente Gewinnausschüttung?
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