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Sohn S und Tochter T bilden eine Erbengemeinschaft mit 6 wertgleichen Häusern. S hat vor dem Tod der Eltern bereits ein weiteres Haus geschenkt bekommen mit der testamentarischen Auflage, T bei Auseinandersetzung dafür einen Ausgleichsbetrag zu zahlen. Nach dem Tod von S ist seine Ehefrau in die Erbengemeinschaft eingetreten. Die Gemeinschaft soll nun aufgelöst werden. Die Ausgleichsverpflichtung soll dabei durch Hingabe eines Hauses an T beglichen werden, so dass T nach der Auseinandersetzung 4 Häuser besitzt. Den die Ausgleichsverpflichtung übersteigenden Wert des Hauses will T durch Übernahme eines Darlehens von der Erbengemeinschaft abgelten. Führt die geplante Erfüllung der Ausgleichsverpflichtung zu schenkungsteuerlichen Konsequenzen ?
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