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Vater V stirbt und die Kinder K 1 und K 2 werden zu 25 v. H. Erben. Die Mutter M erbt zu 50 v. H. Im Rahmen eines Erbteilübertragung Vertrages übertragen K 1 und K 2 ihren vom Vater V ererbten Grundstücksanteil auf die Mutter M. Gleichzeitig übernimmt die Mutter M die darauf valutierten Schulden.Frage: Soweit der Verkehrswert des Grundstücks die übernommenen Schulden übersteigen, liegt meines Erachtens eine Schenkung durch die Kinder K1 und K 2 an die Mutter M vor. Nachdem das Nachlassgericht den Erbschein erstellt und die Kinder/Mutter als Erben festgestellt hat, liegt kein Erbverzicht der Kinder vor sondern es ist der Tatbestand der Schenkung erfüllt. Wie ist insoweit Ihre Rechtsauffassung?
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