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Ehegatten A und B sind zu 25 v. H. an der X GmbH beteiligt. A und B sollen aus der X GmbH ausscheiden und ihre Anteile an C (fremder Dritter) abtreten. Zur Vermeidung einer eventuellen Schenkung aufgrund der abweichenden Bewertung laut Satzung und dem Ertragswertverfahren der Finanzverwaltung überträgt A seinen Anteil vor Verkauf an C unentgeltlich auf B, um dann im Rahmen des Verkaufs Anteile größer 25 v. H. zu veräußern. Die Freibeträge für Ehegatten werden dabei nicht überschritten.Frage: Gestaltungsmissbrauch aufgrund der Übertragung vor Verkauf von A auf B?
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