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Es liegt eine Betriebsaufspaltung vor. Eine Besitzeinzelfirma überlässt Grundstücke an eine Betriebs-GmbH. Die GmbH –Anteile sind im Betriebsvermögen der Besitzfirma erfasst. Es geht um die Erklärung zur Feststellung des Bedarfswertes der Einzelfirma.In der Anlage BBW 54 „Substanzwert“ zur Steuererklärung muss die GmbH-Beteiligung eingetragen werden. Einmal mit dem NW lt. Steuerbilanz und einmal mit dem Wert nach dem Bewertungsgesetz. In der Spalte „nach BewG“ Z 53 Finanzanlagen/Anteile an Kapitalgesellschaften wollte ich den Wert einpflegen, der sich aus der Erklärung der Feststellung des Bedarfswertes für die Betriebs-GmbH ergibt.Wie/wo sind die GmbH-Anteile in Bezug auf die Betriebsaufspaltung und § 200 BewG auszuweisen?Sind diese Anteile solche nach § 200 ( 3) BewG weil betriebsnotwendig? Oder fallen diese Anteile unter Absatz 2?Die Frage bitte ich unter dem Gesichtspunkt zu beantworten, dass die GmbH-Anteile fremdfinanziert sind.Wo sind die Darlehen als Schuldposten zu erfassen. Ich weiß momentan nicht, wo (bzw. ob überhaupt) der Ansatz der Darlehensverbindlichkeiten für die Finanzierung des seinerzeitigen Anteilskaufes als Schuldposition zu erfassen ist.Bitte helfen Sie mir auf die Sprünge. Vielen Dank
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