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A hat seinem Sohn in 2009 u.a. ein Einfamilienhaus unentgeltlich übertragen. Bei den anderen übertragenen Grundbesitz handelt es sich um Ackerland. Im Übergabevertrag wurde A das Recht eingeräumt eine unentgeltliche Rückübertragung verlangen zu können wenn u.a. wenn bei seinem Sohn ein Grund besteht, der die Pflichteilentziehung rechtfertigt. Im Jahr 2014 sind nunmehr A und sein Sohn in Streit geraten und beide sind sich einig, dass das Haus zurückübertragen werden soll. Der restliche Grundbesitz soll nicht rückübertragen werden. Nach unserer Auffassung liegt aber kein Grund vor, der eine Pflichteilentziehung rechtfertigen würde. Ist die Rückübertragung vom Sohn auf den Vater grundsätzlich schenkungssteuerfrei oder entsteht Schenkungsteuer, wenn die Freibeträge überschritten wurden?
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