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Am 20.12.2005 wurde von den Ehegatten A und B eine Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG gegründet. A hat 24 T€ Kommanditkapital und 1,2 Mio € Kapitalkonto II und B hat 8 T€ Kommanditkapital und 400 T€ Kapitalkonto II. Mit gleichem Datum hat A je 10 T€ Kommanditkapital und 500 T€ Kapitalkonto II an die Söhne C und D geschenkt, B hat je 4 T€ Kommanditkapital und 200 T€ Kapitalkonto II an die Söhne C und D geschenkt. Am 24.12.2010 hat A je 2 T€ Kommanditkapital und 100 T€ Kapitalkonto II an die Söhne C und D geschenkt. Anmeldung zum HR am 11.01.2011, Eintragung HR am 21.01.2011.Zu welchem Datum kann die Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG aufgelöst werden ohne dass erbschaftsteuerliche Nachteile entstehen? Bei allen Schenkungen ist bisher keine Schenkungsteuer angefallen, da die Vergünstigungen für Betriebsvermögen angewandt werden konnten.
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