Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
X ist zu 50 v. H. an der A GmbH beteiligt. Von B und C, nicht verwandt werden jeweils 25 v. H. der restlichen Anteile gehalten. Laut Gesellschaftsvertrag bestimmt sich der Wert der Stammanteile nach dem tatsächlichen Wert zum Zeitpunkt des Ausscheidens. Ein Firmenwert wird nicht abgegolten.Frage: Anteile an Kapitalgesellschaften sind gem. § 11 BewG mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Aufgrund der Satzung ist eine Bewertung der Stammanteile vorgegeben, die unter dem gemeinen Wert liegt. Liegt hinsichtlich der Bewertungsdifferenz zwischen § 11 BewG und dem Abfindungsanspruch laut Satzung eine Schenkung von A an C und B vor?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen