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Der Steuerpflichtige A (ledig) ist in 2010 verstorben und wurde von seinen Brüdern B1 und B2 beerbt. B2 ist kurze Zeit später ebenfalls verstorben. Er wurde von seiner Ehefrau E und seinen Töchtern T1 und T2 beerbt. Das Vermögen von B2 war so gering dass für dessen Erben (E, T1 und T2) für seinen Erbfall keine Erbschaftsteuer anfällt. Der Steuerpflichtige A hatte obwohl sich eine Einkommensteuerschuld ergibt keine Einkommensteuererklärungen abgegeben. Die Erbschaftsteuererklärung auf den Todesfall von A ist bis jetzt noch nicht erstellt, obwohl sich eine Erbschaftsteuerschuld ergibt. Die Nacherklärung für die Einkommensteuer des A und die Erbschaftsteuererklärung auf dessen Tod (Erben B1 und B2) soll nun erfolgen. In wessen Namen hat die Nacherklärung (Selbstanzeige) für die Einkommensteuererklärungen und die Erbschaftsteuererklärungen zu erfolgen?
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