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Am 23.10.2012 wurden GmbH Anteile von der Mutter auf die 4 Kinder verschenkt. Die Mutter GmbH hat Anteile an einer 100%igen Tochtergesellschaft mit 87 Mitarbeitern (größtenteils Aushilfen) und einer durchschnittlichen Lohnsumme von 400 T€. Die Muttergesellschaft selbst hat nur 3 aktive Beschäftigte mit einer durchschnittlichen Lohnsumme von 198 T€. Der Anteil des Verwaltungsvermögens beider Gesellschaften liegt jeweils unter 50 %.1. Ist die Lohnsummenregelung des § 13a Abs. 1 ErbStG auf die Anteile der Muttergesellschaft überhaupt anwendbar bzw. müssen sowohl die Anzahl der Mitarbeiter der Tochtergesellschaft als auch deren Lohnsumme bei der Muttergesellschaft berücksichtigt werden? 2. Die Muttergesellschaft hat sich in 2013 über eine neu gegründete niederländische B.V. (100%ige Tochter) an einer niederländischen „Enkel-B.V.“ zu 70 % beteiligt. Dürfen die Löhne dieser Enkel- B.V. bei der Berechnung der Einhaltung der Mindestlohnsumme ggf. mit berücksichtigt werden? Schenkung der GmbH Anteile an der Mutter GmbH von Mutter (D) am 23.10.2012 an Kind 1 (D) Kind 2 (D) Kind 3 (D) Kind 4 (D) 100% 100% 70% Mutter GmbH (D ) Tochter 1 (D) Tochter II (NL) B.V. Enkel (NL) B.V.
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