Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Unsem Mandant wurde im Jahr 2008 von seinen Eltern ein Barbetrag von 600.000€ geschenkt, jeweils zur Hälfte von Mutter und Vater für deren Altersversorgung im Pflegefall. Im Jahr 2011 verstarb die Mutter, es wurde für unseren Mandanten (den Sohn) weder in 2008 noch in 2011 eine Schenkungssteuererklärung abgegeben. Nunmehr ist der Vater in 2014 verstorben. Unser Mandant ist Alleinerbe. Es entsteht insgesamt ein Erwerb vor Freibetrag (inkl. der 300.000,00€ Schenkung Anteil Vater aus 2008) in Höhe von über 550.000€. Jetzt wird der Freibetrag von 400.000,00€ abgezogen und ErbSt (ca. 17.000€) korrekt festgesetzt. Unser Problem besteht bei der Anrechnung fiktiver Steuern auf den Vorerwerb nach § 14 ErbStG. Hier werden 300.000€-205.000€(Freibetrag in 2008) *11% = 10.450€ abgezogen, so dass nur ca. 6.500€ an ErbSt zu zahlen wären. Kann das sein, dass eine Steuer fiktiv angerechnet wird, die gar nicht bezahlt wurde? Wenn die Schenkung in 2009 erfolgt wäre, hätte unser Mandant keine Anrechnung bekommen und die volle ErbSt in Höhe von ca. 17.000€ zu zahlen? Liegt dies an der Erhöhung des Freibetrags (205.000€ auf 400.000€) ab 2009?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen