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Vater schenkte in 2013 seine Produktions-GmbH seinem Sohn. In der Schenkungsteuererklärung wurde zur 100%-Option nach § 13 a Abs. 8 ErbStG optiert. Zum 01.01.2015 ist geplant, die Anteile des Sohnes an der Produktions-GmbH in eine neu gegründete Holding-GmbH einzubringen. Anteilseigner der Holding-GmbH ist der Sohn. Liegt mit der Einbringung (keine Veräußerung) ein Verstoß gegen die Behaltensregelungen des § 13 a Abs. 5 ErbStG vor?
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