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Unsere Mandantin möchte ihrer Tochter eine Geldschenkung von 100T€ machen unter der Auflage, es als vorweggenommenen Erbanteil anzuerkennen. Die Tochter hat in den letzten fünf Jahren schon ca. 380T€ bekommen. Wird die Geldschenkung jetzt schon in die Besteuerung einbezogen (10 Jahresfrist) oder erst auf das Erbe durch Tod der Mutter?
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