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An einer GmbH sind der Vater mit 26%, die Söhne mit jeweils 37 % beteiligt. Daneben existiert eine GbR, die der GmbH die Grundstücke sowie sonstiges Betriebsvermögen verpachtet. An der GbR ist der Vater mit 51 % beteiligt, die Söhne mit jeweils 24,5 %. Ein weiteres an die GmbH vermietetes Grundstück befindet sich im Sonderbetriebsvermögen der GbR und gehört dem Vater zu 100 %. Handelt es sich beim Betriebsvermögen der GbR und dem Sonderbetriebsvermögen um Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs.2 Nr.1 ErbStG 2009 ?
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