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A ist Alleinerbe von B. Das Erbe ist mit mehreren Vermächtnissen belastet. A wird von B testamentarisch als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Kann A als Alleinerbe eine Vergütung als Testamentsvollstrecker beanspruchen mit der Konsequenz, dass die Vergütung das Erbe verringert aber gleichzeitig als Einkommen gem. § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern ist?
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