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Erweiterte Kürzung,Gewerbesteuer,Beteiligung

Ausgangslage: Eine rein vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft (V-GmbH) hat folgende Beteiligungen zum Beginn des Geschäftsjahres: A. 15 % Beteiligung an einer anderen KapGes.  B. 15 % Beteiligung an einer Grundstücks-KG (erweiterte Gewerbsteuerkürzung) C. 15 % Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (nicht gewerblich) Frage: Welche gewerbesteuerlichen Konsequenzen ergeben sich bei der V-GmbH durch a) laufende Gewinnausschüttungen und b) Veräußerungen? Abwandlung: Ergibt sich ein anderes Ergebnis, wenn die GmbH neben den Beteiligungen noch eigene gewerblichen Einkünfte hat, z.B. aus Provisionszahlungen erzielt?
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