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§ 9 GewStG,erweiterte Kürzung,Nebentätigkeit

Unser Mandant errichtet und erwirbt gewerbliche Immobilien, die anschließend vermietet werden. Allerdings führt die Gesellschaft ein Schwesterunternehmen in Personalunion, wofür Personalkosten und Provisionen berechnet werden. Außerdem werden vollständig eingerichtete Tagungsräume tageweise vermietet. Der Anteil der nicht aus langfristiger Vermietung und Nebenkostenabrechnungen vereinnahmten Umsatzerlöse beträgt 5,2 % der gesamten Umsatzerlöse. Fragestellung: Ist die Vermietung von vollständig eingerichteten Tagungsräumen schädlich für die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG? Gilt dies auch für die Betriebsführung des Schwesterunternehmens mit Personalkostenerstattung und Provisionseinnahmen?
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