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Gewerbesteuer,Erweiterte Grundstückskürzung,Veräußerung Grundstück

Im Jahr 2019 neu gegründete GmbH kauft im Jahr 2020 diverse Grundstücke mit alten Gebäuden in Abrissabsicht, um darauf ein Pflegeheim zu errichten und an den A zum Betrieb zu vermieten. Daneben werden durch die GmbH direkt noch Wohnungen, ein Café und diverse Stellplätze (nicht an Wohnungsmieter, A oder Café) vermietet. Eine weitere gewerbliche Tätigkeit erfolgt nicht. Eine Nutzung durch die Gesellschafter erfolgt nicht. Im Jahr 2021 werden an den Eigentümer des Nachbargrundstücks 40 qm des im Jahr 2019 erworbenen Grundstücks verkauft. Weiterhin erhält der Eigentümer des Nachbargrundstücks diverse Dienstbarkeiten und weitere Rechte auf dem im Eigentum verbleibenden Grundstück. Hierbei wird ein Gewinn von bspw. 50.000 € erzielt. Fragen: 1. Frage: Kommt für das generelle Vorhaben der Vermietung die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in Betracht? 2. Frage: Kommt für den Gewinn aus dem Verkauf des Teilgrundstücks im Jahr 2021 ebenfalls die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in Betracht?
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