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Gewerbesteuer,Erweiterte Grundstückskürzung,Veräußerung Küchen

Unsere Mandantin ist eine GmbH, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und vermietet. Für die Jahre bis einschließlich 2020 wurde die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags seitens des Finanzamts versagt, weil in zwei Wohnungen Küchen installiert und mitvermietet wurden. Nun steht die Entscheidung ins Haus, die Grundstücke als letzten Akt der Vermögensverwaltung zu verkaufen. Unseres Erachtens wäre für diesen Verkauf aktuell unter den gegebenen Umständen sowohl KSt als auch GewSt auf den Gewinn zu zahlen. Könnte ein anderes Ergebnis dadurch erreicht werden, dass die Küchen an die jeweiligen Mieter verkauft werden und der Verkaufsvorgang des Grundbesitzes zeitlich später, aber noch im selben Jahr liegt? Besteht die Möglichkeit aufgrund des Vorgangs von untergeordneter Bedeutung, dass die für die Küchen gezahlte Miete nicht ins Gewicht fällt und schon deshalb keine GewSt zu zahlen ist und somit die erweiterte Kürzung bei der GewSt greift?
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