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§ 2 GewStG,Gewerblichkeit von Bürogemeinschaften

Es geht um eine Bürogemeinschaft bzw. Kostenbeteiligungsgemeinschaft, bei der die Kosten nicht nur unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden, sondern auch an Dritte weiterberechnet werden. Es werden keine Gewinne erzielt. Wie ist die gewerbesteuerliche Berücksichtigung? Muss der Verlustanteil gekürzt werden? Muss eine Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer erfolgen?
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