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erweiterte Kürzung,schädliche Ausschlussumsätze,§ 9 GewStG

Unsere Mandantin – eine GmbH – hat im Kalenderjahr 2013 ein Boardinghouse bzw. Appartementgebäude gekauft und umgebaut. Ab dem Jahr 2015 nehmen wir die erweiterte Kürzung bei einem Grundstücksunternehmen gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG vor. Es ist geplant, das Appartementgebäude zu verkaufen und dafür ein neues Objekt zu erwerben. Da die Kürzung nur möglich ist, wenn die Gesellschaft ganzjährig eigene Immobilien verwaltet, stellt sich für uns die Frage, was vor dem Verkauf der Immobilie geschehen muss: a. Kaufvertrag neue Immobilie vor dem Verkauf der alten Immobilie; b. Übergang von Nutzen und Lasten neue Immobilie vor Verkauf der alten Immobilie; c. bürgerlich-rechtliches Eigentum mit Eintragung Grundbuch vor Verkauf alte Immobilie. Bitte führen Sie dabei aus, was als Verkauf zählt – der Notartermin oder auch Übergang von Nutzen und Lasten bzw. Eintragung Grundbuch! Da der Veräußerungsgewinn bei Nichtgewährung der Kürzung um ca. 15 % Gewerbesteuer mehr belastet wird, wollen wir hier ganz sichergehen. Letzte Möglichkeit wäre der Verkauf am 31.12. um 23.59 Uhr.
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