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§ 9 GewStG,erweiterte Kürzung,Hausmeister

Die T-GmbH erfüllt die Voraussetzungen für die erweiterte Grundstückskürzung: ausschließlich Einnahmen aus der Vermietung eigenen Grundbesitzes (Immobilie mit mehreren Gewerbe-, Büroeinheiten auf eigenem Grund und Boden). Meine Frage: Ist es schädlich, wenn die T-GmbH einen Hausmeister beschäftigt, der sich um die Immobilie kümmert? Die Hausmeisterkosten werden mit den Verwaltungskosten auf die Mieter umgelegt.
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