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Unsere Mandantin ist eine GmbH und vermietet nur Immobilien. Weitere Tätigkeiten werden nicht erbracht. Letztes Jahr musste eine Immobilie veräußert werden. Fraglich ist, ob durch den Anlageabgang entstandener Gewinn der Gewerbesteuer unterliegt. Sofern der Gewinn auch steuerfrei ist, sollten wir überprüfen, wie viele Objekte in den letzten Jahren verkauft wurden? Oder spielt der gewerbliche Grundstückshandel keine Rolle, da die GmbH per Gesetz gewerbesteuerpflichtig ist?
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