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Gewerbesteuer,Erweiterte Grundstückskürzung,Mitvermietung Küche

Es liegt eine GmbH vor, welche Wohnungen langfristig vermietet. Die Gesellschaft nimmt die erweiterte Grundstückskürzung in Anspruch. Dies ist der einzige Zweck, keine sonstigen Tätigkeiten und auch keine kurzfristigen Beherbergungen. Einzige Besonderheit ist, dass die Vermietung einzelner Wohnungen auch die Mitvermietung von Küchen beinhaltet. Fragen: 1. Kann die Mitvermietung von Küchen die erweiterte Grundstückskürzung gefährden? 2. Ist es ggf. ein Unterschied, ob Küchen extra mitvermietet werden oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden?
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