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Gewerbesteuer,Betriebsstätte,Gewerbesteuerzerlegung

A hat in der Rechtsform einer GmbH ein Vertriebsunternehmen. Den Großteil seiner Arbeit erledigt er per Mail oder Telefon. A hat sich in einem Business Center dauerhaft eingemietet (Dauerschuldverhältnis), in dem er Besprechungen durchführen kann und einen Arbeitsplatz hat. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich ebenfalls dort. Die Post sowie Vor-Ort-Gespräche finden dort statt. Für vertrauliche Unterlagen liegen eigene absperrbare Schränke vor. An einer Vielzahl von Tagen arbeitet A am Ort seines Einzelunternehmens, welches er noch führt. Von dort aus nimmt er z.B. auch Telefongespräche für die GmbH an. Frage: Liegt am Business Center eine Betriebsstätte vor?! Welche Voraussetzungen sind hierzu beachten? Ist eine Gewerbesteuerzerlegung vorzunehmen? Wenn ja, wie?!
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