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Vermögensverwaltung,Gewerbesteuerpflicht

Im Zuge der Erstellung der Gewerbesteuererklärung einer Rentner-GmbH für den Veranlagungszeitraum 2020 stellt sich folgende Frage: Liegt bei einer Rentner-GmbH (bzw. Rentner-UG haftungsbeschränkt), welche ausschließlich gegründet worden ist, um die ausgezahlten Gelder aus der Rückdeckungsversicherung zu verwalten (Vermögensverwaltung) und hiermit Pensionsansprüche zu bedienen, eine Gewerbesteuerpflicht vor? Das Unternehmen tritt nicht werblich am Markt auf und hat darüber hinaus keinen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Kann – in Analogie zu einem ruhenden Gewerbebetrieb – hier von einer Gewerbesteuerbefreiung ausgegangen werden?
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