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Zerlegung,Betriebsstätte

Sachverhalt: Unser Mandant ist klassischer Bauträger für Wohnimmobilien in der Rechtsform einer GmbH. Er kauft unbebaute Grundstücke und beauftragt dann unterschiedliche Handwerksbetriebe mit dem Bau der Wohnung. Danach werden die Wohnung an unterschiedliche Privatpersonen verkauft. In der AO gibt es folgende Regelung: Wird eine Baustelle mehr als sechs Monate betrieben, begründet dies eine neue Betriebsstätte i. S. v. § 12 AO. Damit erwirbt die Gemeinde, in welcher die Baustelle liegt, einen Gewerbesteueranspruch. Fragestellung: Begründet auch ein Bauträger, durch die Überwachung und Planung der Baustelle, eine Betriebsstätte in der Gemeinde, wenn die Baustelle länger als sechs Monate betrieben wird?
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