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erweiterte Kürzung,Photovoltaikanlage

Für eine GmbH & Co. KG mit gewerblicher Grundstücksvermietung, welche die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (Voraussetzungen derzeit erfüllt) vornimmt, ergeben sich folgende Sachverhalte, die steuerlich zu beurteilen sind: 1. Planung, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Firmengebäudes zu errichten. Strom aus der Photovoltaikanlage soll den Mietern angeboten, für den Hausstrom/Allgemeinstrom genutzt und der Rest eingespeist werden. Es stellt sich die Frage, ob die GewSt-Pflicht infiziert und somit die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nicht mehr möglich ist. 2. Alternativ kann die Photovoltaikanlage von einem Teilhafter-Gesellschafter angeschafft werden. Die Gesellschaft vermietet die Dachfläche an den Gesellschafter. Die Nutzung des Stroms verbleibt wie unter 1. beschrieben. Ist die PV-Anlage im Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters zu erfassen? Welche Besonderheiten ergeben sich?
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