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Vortragsfähiger Gewerbeverlust,Unternehmeridentität,Aufnahme eines atypisch stillen Beteiligten

Die A-GmbH hat schwierige finanzielle Zeiten hinter sich, in der sie Verluste erwirtschaftet hat. Diese Verluste haben sich auch steuerlich ausgewirkt, so dass sie per 31.12.2017 einen KSt- sowie einen GewSt-Verlustvortag in Höhe von jeweils 2 Mio. € hat. Mit Wirkung zum 01.01.2018 hat sich nun der Alleingesellschafter A an der A-GmbH atypisch still beteiligt. Die Gewinn- bzw. Beteiligungsquote beträgt 25 % für den atypisch still Beteiligten A. Im Jahr 2018 hat die A-GmbH einen Gewinn von 200 T€ erwirtschaftet. Das Finanzamt möchte nun für die atypisch stille Gesellschaft den Gewinn von 200 T€ für die Gewerbesteuerberechnung zu Grunde legen. Eine Verrechnung mit dem Verlustvortrag der A-GmbH lässt das Finanzamt nicht zu. Wie sehen Sie den Sachverhalt?
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