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Gewerbesteuer,Betriebsstätte,Hebeberechtigung

Unser Mandant hat eine Gewerbeanmeldung unter seiner Wohnsitzadresse für ein Einzelunternehmen als Handelsvertreter. Nach seinem Wohnsitzwechsel wurde das Gewerbe nicht mit umgemeldet. Die Ausübung der Handelsvertretung wurde von nun an zwar innerhalb der Gemeinde, wo die Anmeldung stattfindet (weiterer GmbH-Betrieb), ausgeübt und geringfügig vom „neuen“ Wohnsitz aus. Der ursprüngliche Gewerbesitz wurde nunmehr vermietet im Rahmen von V+V-Einkünften. Nun meint die Wohnsitzgemeinde, dass ihr durch den Umzug die Gewerbesteuer zusteht. GewSt-MB wurden aber weiterhin auf die „alte“ Gemeinde ausgestellt. Es handelt sich hierbei um eine Verwaltungsgemeinschaft. Unser Mandant hat auch weiterhin die GewSt an die Altgemeinde gezahlt. Die tatsächliche Ausübung hat auch tatsächlich von der Altgemeinde aus, nur von anderem Straßensitz, stattgefunden. Wem steht die GewSt in einem solchen Fall zu? Ich bitte um Hilfestellung. Anmerkung: Es geht unter anderem um GewSt-MB vor 2016, welche nicht mehr änderbar wären.
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