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Gewerbesteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Corona-Testzentrum

Mein Mandant ist ein in der Rechtsform der GbR betriebenes Corona-Testzentrum. Das bedeutet, es werden Abstriche genommen und Corona-Schnelltests durchgeführt. Die Schnelltests werden durch bei der Gesellschaft angestellte MTAs und MTFAs sowie ähnlich qualifizierte Personen durchgeführt, nicht jedoch durch Ärzte. Gesellschafter sind zu je 1/2 eine Genossenschaft, die ein Gesundheitszentrum mit verschiedenen Gesundheitsleistungen und Beratungsleistungen im Gesundheitswesen betreibt, sowie eine Apotheke in der Rechtsform der GmbH & Co. KG. Frage: Unterliegt die Corona-Testzentrum GbR der Gewerbesteuer?
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