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§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG,§ 3 Nr. 20 GewStG,Gewerbliche Abfärbung

Wir haben zwei GmbH & Co. KGs, die jeweils zu 100 % denselben Kommanditisten haben (K1). Gleichzeitig werden auch sämtliche Anteile der jeweiligen Haft-GmbH durch K1 gehalten. Die Haft GmbH ist zur Geschäftsführerin in der jeweiligen KG bestellt. Die KG1 ist Besitzerin einer Klinikimmobilie und vermietet diese Immobilie an KG2. KG2 betreibt hier eine Reha-Klinik. Der Betrieb der Reha-Klinik ist unstrittig von der Gewerbesteuer befreit. Des Weiteren hat die KG2 aber noch weitere Einkünfte, z.B. aus dem Betrieb der Cafeteria oder der Vermietung von TV-Geräten oder Parkplatzflächen an die Patienten. Diese Tätigkeiten stellen gewerbesteuerpflichtige Tätigkeiten dar. Im Verhältnis der Umsätze liegen die gewerbesteuerpflichtigen Umsätze unter 5 % der Gesamtumsätze. Jetzt die Frage: Infiziere ich mit den anteiligen gewerbesteuerpflichtigen Umsätzen der Betreiber KG2 anteilig meine Gewerbesteuerbefreiung bei der KG1, sprich, muss ich in der KG1 evtl. mit gewerbesteuerpflichtigen Erträgen rechnen?
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