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Verlustvortrag,Personengesellschaft,Unternehmeridentität

Meine Mandantin wird in der Rechtsform der GmbH und atypisch still korrekt als Mitunternehmerschaft bei der Gewerbesteuer veranlagt. Die Beteiligungsquote beträgt 5 %. Es bestehen vortragsfähige Gewerbeverluste. Nun sollen atypisch stille Beteiligte ausscheiden, die Mitunternehmerschaft soll enden und die GmbH „alleine“ fortgesetzt werden. Gehen die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge zu 100 % oder nur zu 5 % unter?
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