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§ 9 Nr. 1 S. 2 ff GewStG,Grundstücksverkäufe und erweiterte Kürzung,Grunderwerbsteuer bei Transaktionen zwischen Kapitalgesellschaften

Ausgangssituation: Es besteht eine GmbH (1) mit drei natürlichen Gesellschaftern, die mit gleichen Anteilen an der GmbH (1) beteiligt sind. Die GmbH (1) ist Eigentümerin von vier großen Wohneinheiten mit vielen Mietwohnungen in verschiedenen Städten, die im Anlagevermögen der GmbH (1) aktiviert sind. Die GmbH (1) verwaltet und vermietet die Wohneinheiten. Einen weiteren Geschäftsbetrieb neben der Vermietung und Verwaltung der Grundstücke betreibt die GmbH (1) nicht. Entsprechend wurde im Rahmen der Berechnung der Gewerbesteuer die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen in Anspruch genommen. Demnach wurde seit Jahren keine Gewerbesteuer mehr für die GmbH (1) festgesetzt. Problemstellung: Nunmehr soll im Jahr 2021 eine von den vier großen Wohneinheiten mit mehreren Wohnungen verkauft werden. Der letzte Verkauf einer Wohneinheit mit Mietwohnungen wurde im Jahr 2015 durchgeführt. Laut Gewerbesteuerkommentar sind gelegentliche Veräußerungsvorgänge von Grundvermögen noch der Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundvermögen zuzurechnen, so dass dadurch die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer nicht gefährdet ist. Jedoch ist weiterhin in dem Kommentar ausgeführt, dass bei den Veräußerungsvorgängen die Grenze der Gewerblichkeit nicht überschritten werden darf, ansonsten wird die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer auf den Veräußerungsvorgang versagt. Nunmehr kommt als weitere Problemstellung noch hinzu, dass im Jahr 2021 eine weitere GmbH (2) gegründet werden soll. Diese GmbH hat dieselben Gesellschafter wie die GmbH (1), und die Gesellschafter besitzen die gleichen Anteile wie in der GmbH (1). An diese neu gegründete GmbH (2) will die GmbH (1) zwei weitere Wohneinheiten verkaufen. Durch diesen Geschäftsvorgang werden also im Jahr 2021 ein zweites und drittes Grundstück durch die GmbH (1) veräußert. Es verbleibt demnach nur noch ein einziges Grundstück im Anlagevermögen der GmbH (1). Fragen: Wird aufgrund der Veräußerung von drei Grundstücken durch die GmbH (1) im Jahr 2021 die erweitere Gewerbesteuerverkürzung versagt? Wird durch den Verkauf der zwei Grundstücke von der GmbH (1) an die GmbH (2) Grunderwerbsteuer ausgelöst, obwohl sowohl in GmbH (1) als auch in GmbH (2) Gesellschafter- und Anteilsgleichheit besteht?
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