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Umsatzsteuer,Kleinunternehmer,Verzichtserklärung

Mandant A vermietet seit über 20 Jahren Garagen. Die Umsätze betragen jährlich 8.000 €. A hat auf die Kleinunternehmerschaft verzichtet. Im März verstirbt A. Die Erbengemeinschaft möchte nunmehr die Kleinunternehmerschaft ab dem 01.04.2022 in Anspruch nehmen. Frage: Ist ein Wechsel auf die Kleinunternehmerschaft durch den Wechsel des Rechtsträgers (vorher Einzelunternehmen, jetzt GbR) innerhalb eines Jahres (bis 31.03. steuerpflichtig, ab dem 01.04. § 19 UStG) zulässig, oder bindet die sogenannte „Fußstapfentheorie“ die GbR zumindest bis zum 31.12.2022, die umsatzsteuerpflichtige Vermietung mit Ausweis der Umsatzsteuer bis zum 31.12.2022 fortzuführen, um erst ab dem 01.01.2023 auf die Kleinunternehmerregelung zu wechseln?
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