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Vorsteuerabzug,Wechsel der Besteuerungsform,§ 19 UStG

Unser Mandant, der A-Verein, hat im Jahr 2019 die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung überschritten (Umsätze ca. 25.000 €), so dass für das Jahr 2020 wieder Umsatzsteuerpflicht besteht. Der A-Verein ist Sollversteuerer. Nun wurden einige Wareneinkaufsrechnungen mit Rechnungsdatum 2019 erst Anfang Januar 2020 bezahlt. Darf aus diesen Kosten im Jahr 2020 auch die Vorsteuer geltend gemacht werden? Oder kommt es hier auf das Liefer- und Leistungsdatum an?
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