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Rechnungskorrektur,Auswirkungen USt,EÜR,§ 19 UStG

Steuerpflichtiger ist Kleinunternehmer und Überschussrechner. Er hat bisher gegenüber dem Finanzamt NICHT auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet. Im Jahr 2020 hat er eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Ein Hinweis auf die Kleinunternehmerschaft fehlt jedoch. Darüber hinaus hat er plötzlich begonnen, in seinen Rechnungen Umsatzsteuer auszuweisen („er hat geschaut, was andere so in ihren Rechnungen schreiben“). Außerdem fehlt auf all seinen Rechnungen seine Steuernummer. Bei der Erstellung der Steuererklärungen und der Überschussrechnung für 2020 im Jahr 2022 fällt dieser Sachverhalt auf. Der Steuerpflichtige storniert die ursprünglichen Rechnungen und stellt zeitgleich Korrekturrechnungen im Jahr 2022 aus. Er überweist die eingenommene Umsatzsteuer an seine Kunden zurück. Können die Umsätze in der Umsatzsteuererklärung als Umsätze aus Kleinunternehmereigenschaft erklärt werden? Wie ist die im Jahr 2020 eingenommene und im Jahr 2022 zurückgezahlte Umsatzsteuer in der Einnahmenüberschussrechnung 2020 zu behandeln?
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