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Kleinunternehmerregelung,Neugründung,§ 19 Abs. 3 UStG

Meine Mandantin hat ihr Gewerbe zum 01.04.2021 als Maklerin für Immobilien bei der Stadt angemeldet. Im Mai hatte sie einen Umsatz von 33.000 € vereinnahmt. Im September hat sie durch einen Steuerberater den Fragebogen zur gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt eingereicht mit dem Hinweis, dass die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird. Hätte meine Mandantin im Mai die Rechnung bereits mit Umsatzsteuer ausweisen müssen? Oder kann davon ausgegangen werden, dass die Prognose der Umsätze bei Gewerbeanmeldung unter 16.000 € liegen? Muss die Prognose der Umsätze dem Finanzamt nachgewiesen werden? Ist das Ausfüllen des Fragebogens mit Beantragung der Kleinunternehmerregelung schädlich, da bereits ein Umsatz von 33.000 € ausgeführt wurde?
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