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Gebärdendolmetscher,Ausschlussumsätze

Unsere Mandantin hat in diesem Jahr erstmals derartige Umsätze über 22.000 € und ist ab nächstem Jahr dann nicht mehr Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Sie erbringt im Wesentlichen Leistungen als zertifizierte Schriftdolmetscherin an das LWL Inklusionsamt ... X-Stadt. Dies soll nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchstabe l UStG umsatzsteuerfrei sein, richtig!?
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