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Umsatzsteuer,Kleinunternehmer,Gesamtumsatz

Mandant ist Testamentsvollstrecker in einem einmaligen Fall. Nach der Rheinischen Tabelle erwartet er eine Vergütung von 50 T€. Frage: Da es kein Vorjahr gibt und er im laufenden Jahr 50 T€ nicht überschreitet, stellt sich die Frage, ob er die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen kann.
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