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Kleinunternehmer,§ 3a UStG

Unser Mandant betreibt ein Einzelunternehmen, mit dem er Software entwickelt und Lizenzen an Kunden vergibt. Im Jahr 2020 wurde eine Lizenz an ein gewerblich tätiges Unternehmen mit Sitz in der Schweiz vergeben. Die Lizenzgebühr betrug ca. 13.000 €. Unter Berücksichtigung dieser Lizenzgebühr wäre die Umsatzgrenze des § 19 UStG in Höhe von 22.000 € überschritten. Müsste diese Rechnung nicht berücksichtigt werden, würde die Grenze unterschritten und unser Mandant könnte im Jahr 2021 wieder die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wir bitten um Beurteilung, ob die Lizenzgebühr zu berücksichtigen ist oder nicht.
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