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Privatentnahmen,Goldentnahme Schmuckhändler,§ 19 EStG

Unser Mandant hat einen Schmuckladen. Bisher hatte er Einkünfte, die der Regelbesteuerung unterlagen. Einmal im Jahr hat er Gold einschmelzen lassen und dies ins Privatvermögen übernommen. Diese Entnahme haben wir bis einschließlich 2021 der Umsatzsteuer unterworfen. Seit dem Jahr 2022 ist er Kleinunternehmer. In diesem Jahr hatte er bislang noch keine Einnahme aus seinem Schmuckladen. Jedoch wird er auch wieder Gold einschmelzen lassen und dies ins Privatvermögen überführen. Muss er im Jahre 2022 für diese Entnahme Umsatzsteuer abführen (obwohl er jetzt die Kleinunternehmerregelung hat)?
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