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Leistung,Ausland

Ein von mir übernommener Mandant ist umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer. Er hat als Fremdenführer Führungen in Deutschland an ein Unternehmen in der EU erbracht. Der Mandant hat keine Umsatzsteueridentifikationsnummer und hat auf seinen Rechnungen weder die USt-ID des Empfängers ausgewiesen noch den Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren aufgenommen. Zudem wurde auch die USt-ID-Nummer des Leistungsempfängers nicht geprüft. Fragen: Welche umsatzsteuerlichen Folgen hat dies? Bleibt es bei der Steuerfreiheit als Kleinunternehmer? Wo sind die Umsätze an das EU-Unternehmen in der Umsatzsteuerjahreserklärung auszuweisen?
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