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Zuordnungswahlrecht,Zuordnungsprognose

Ein Steuerpflichtiger schafft eine PV-Anlage mit 12 kWp mit Stromspeicher an. Der Steuerpflichtige geht davon aus, dass mehr als 10 % des produzierten Stroms in das Netz eingespeist und vergütet werden. Er ordnet die Anlage seinem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zu und optiert zur Umsatzsteuer. Fertigstellung ist der 28.10.2021. Da der Netzbetreiber nicht schnell genug agiert, wird der Einspeisezähler erst am 13.12.2021 installiert. In der Zeit vom 28.10.2021 bis 12.12.2021 produziert die Anlage Strom. Es wird auch eine unbekannte Menge Strom in das Netz eingespeist, jedoch mangels Zähler nicht vergütet. In der Zeit vom 13.–31.12.2021 produziert die Anlage saisonbedingt sehr wenig Strom, der vollständig selbstverbraucht wird. Die Einspeiseabrechnung 13.–31.12.2021 weist somit eine Einspeisung von 0 kWh aus. Für den Vorsteuerabzug ist nach meiner Kenntnis eine Einspeisung von mind. 10 % des produzierten Stroms notwendig. Gilt hier eine längerfristige Betrachtung oder wird jedes Jahr für sich geprüft? Wenn jedes Jahr für sich geprüft wird, haben wir im Jahr 2021 keine Einspeisung und damit auch keine Überschreitung der 10-%-Grenze. Das würde dazu führen, dass wir die Anlage nicht dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen können und somit der Vorsteuerabzug ausgeschlossen wäre. Auch eine §-15a-Berichtigung im Folgejahr dürfte dann mangels unternehmerischer Zuordnung nicht in Betracht kommen. Wie löst man ein solches Problem?
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