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§ 19 Abs. 2 UStG,§ 15a Abs. 7 UStG,Vorsteuerberichtigungszeitraum bei Photovoltaikanlagen

Eine PV-Anlage wurde zum 23.05.2013 in Betrieb genommen. Auf die Kleinunternehmerschaft wurde seinerzeit verzichtet. In welchem Veranlagungsjahr endet der Verzicht bzw. kann der Verzicht nun auch noch (nachträglich) vorgenommen werden (nach den ersten fünf Jahren), wenn die Veranlagungsjahre bisher unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO stehen? Wann endet der Zeitraum für die Berechnung des § 15a UStG? Wenn dieser nicht zeitgleich enden würde, wie die Kleinunternhemerschaft, wäre dann in diesem Fall für fünf Monate die Vorsteuer zu berichtigen?
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