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Umsatzsteuer,Kleinunternehmer,Gutschrift

Sachverhalt: Herr P hat auf seinem Einfamilienhaus eine PV-Anlage installiert. Der Netzbetreiber hat Herrn P einen Fragebogen hinsichtlich der Option als Kleinunternehmer bzw. zur Regelbesteuerung übersandt. Herr H hat seine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber als Gutschrift erhalten. Herr H hat versehentlich die Option Kleinunternehmer angekreuzt, da er der Meinung war, dass er mit einem Überschuss aus der Einspeisung als Kleinunternehmer gilt. Als Kleinunternehmer musste er auch keine Gewerbeanmeldung vornehmen. Bei der Erstellung der Einkommensteuer 2021 hatten wir Herr H über die Tragweite seiner Entscheidung aufgeklärt (keine Vorsteuererstattung für die PV-Anlage). Aus dem Fragebogen des Netzbetreibers konnte Herr P die Tragweite seiner Entscheidung nicht entnehmen. Fragen: • Kann Herr H beim Netzbetreiber aufgrund des Irrtums eine Gutschriftberichtigung anfordern? • Wird eine Gutschriftberichtigung im darauffolgenden Jahr vom Finanzamt als Zustimmung zur Regelbesteuerung anerkannt? • Gibt es sonst eine Möglichkeit, die Vorsteuer aus der Anschaffung der PV-Anlage auf anderen Wegen zu bekommen?
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